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Hausordnung

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Haus und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Planetarium der Stadt Halle (Saale).

Das Planetarium Halle (Saale) ist ein Ort für alle. Bei uns gilt der Grundsatz gegenseitiger Achtung, Toleranz und gegenseitigen Respekts. Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten, gelten im Planetarium die folgenden Regeln, auf deren Einhaltung wir achten.

 

I. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich, Hausrecht

  1. Innerhalb der Öffnungszeiten und für darüber hinaus gehende Veranstaltungen gelten für den Zugang und den Aufenthalt im Planetarium die Regeln dieser Hausordnung und der Gebührensatzung. Mit dem Betreten unseres Gebäudes erkennen Sie unsere Hausordnung als verbindlich an.
  2. Die Höhe des Eintrittspreises regelt die Gebührensatzung.
  3. Der Leiter des Planetariums verfügt über das Hausrecht. In seinem Auftrag üben seine Mitarbeiter*innen dieses Recht aus. Sie können Ihnen Weisungen erteilen, die befolgt werden müssen. Dies gilt auch für den Katastrophen- und Havarie-Fall. Wenn Sie gegen die Hausordnung verstoßen oder den Weisungen nicht folgen, können Sie des Hauses verwiesen werden und gegebenenfalls Hausverbot erteilt bekommen.     
                                                      

II. Verhalten in öffentlich zugänglichen Bereichen des Planetariums

  1. In dem Planetarium müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen.    
  2. Bitte verhalten Sie sich immer so, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden.
  3. Ihre Aufsichtspflicht als Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen oder Pädagogen ist auch in unseren Räumen wahrzunehmen. Wir übernehmen keine Aufsichtspflicht.
  4. Telefongespräche sind nur im Eingangsbereich des Planetariums gestattet und Mobiltelefone während des Aufenthalts stumm zu schalten. Im Kuppelsaal und während der Dauer von Veranstaltungen ist die Nutzung von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht gestattet.
  5. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Flächen am Sternencafé erlaubt.
  6. Fenster öffnen und schließen wir für Sie, wir schalten auch das Licht und unsere Geräte für Sie ein und aus. Im gesamten Gebäude des Planetariums besteht ein generelles Rauchverbot. Die Nutzung von Sportgeräten wie Skateboards, Roller usw. ist nicht erlaubt.
  7. Eine Zustimmung durch die Planetariums-Leitung ist für alles erforderlich, was den üblichen Planetariums-Betrieb überschreitet (z. B. der Vertrieb von Handelswaren, Werbung, der Aushang von Plakaten, das Auslegen von Materialien sowie Film-, Foto- und Dreharbeiten aller Art).
  8. Das Mitbringen von Waffen sowie Gefahrgut ist verboten.
  9. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
     

III. Gegenstände/ Tiere, Schließfächer, Haftung, Fundsachen

  1. Fahrräder, große oder sperrige Gepäckstücke und andere den Planetariums-Betrieb störende Gegenstände dürfen nicht mit in das Planetarium gebracht werden. Fahrräder sind in ausgewiesenen Bereichen vor dem Planetarium abzustellen. Ein- und Ausgänge sowie Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten. Tiere sind nicht erlaubt, Ausnahmen bilden Blindenführ- und Assistenzhunde.
  2. Bitte benutzen Sie für Ihre Taschen und Rucksäcke für die Dauer ihres Aufenthalts die verfügbaren Schließfächer.

Außerhalb der Öffnungszeiten öffnen wir die Schließfächer und behandeln deren Inhalt als Fundsache (ausgenommen unhygienische Materialien und Essensreste), gemäß § 978 BGB. Das Planetarium übernimmt keine Haftung für Schließfachinhalte, Kleidung, Geräte oder sonstige mitgebrachte, verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.

Wir bitten Sie, Fundsachen beim Planetariums-Personal abzugeben.
 

IV. Sonstiges

  1. Nichtöffentliche Bereiche des Planetariums dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Personal des Planetariums betreten werden.
  2. Gruppenaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Planetariums analog sowie auch digital veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklären Sie sich damit einverstanden.
  3. Die Hausordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung per Aushang in Kraft.